Name |
Hubl (Neudorf 40\41) Michael |
Geburt |
um 1670 |
Neudorf (Nová Ves, Sokolov, Tschechien) |
Adresse: Neudorf 36 (ab 1805: 40/41) |
Geschlecht |
männlich |
Grundbucheintrag |
2 Mrz 1695 |
Neudorf (Nová Ves, Sokolov, Tschechien) [1] |
Adresse: Neudorf 36 (ab 1805: 40/41) |
- Michael Hubl erhält im März 1695 von seiner Mutter den Achtelhof, den diese mit seinem Vater bewirtschaftet hatte. Die Mutter erhält die freie Herberge bis zu ihrem Tod, dazu 1 Tagwerk Feld und 2 Tagwerk Wiese für ihren eigenen Bedarf, die nach ihrem Tod wiederum dem Hof zufallen.
Der Kaufpreis wird auf 274 Gulden festgelegt, davon sollen 60 Gulden sogleich und danach jährlich 8 Gulden in Form von Raten gezahlt werden. Die Anzahlung wird Michael jedoch von der Mutter erlassen und als Mitgift zugestanden. Im Jahr 1696 zahlt er dann eine Rate in der festgelegten Höhe, zugleich wird seinen drei Schwester Katharina, Margaretha und Maria die Mitgift in Form eines gemeinsamen Feldstücks in Teichnähe (Öhrlteich) zugestanden. Im Februar 1697 und im März 1699 erhält die Mutter zuerst 8 Gulden und dann 12 Gulden. Letzteres wird von Georg Hochberger bestätigt, der vermutlich mit einer der drei Schwestern des Michael verheiratet ist. Die Rate des Jahres 1699 in Höhe von 12 Gulden verwendet Michael für die Beerdigung der Mutter.
|
Grundbucheintrag |
18 Apr 1719 |
Neudorf (Nová Ves, Sokolov, Tschechien) [2] |
Adresse: Neudorf 36 (ab 1805: 40/41) |
- Michael Hubl verkauft mit Einwilligung der alten Erben (Geschwister und deren Erben) seinen Hof an seine Söhne Joseph und Johann(es). Der Preis von 60 Gulden soll von diesen bezahlt werden, hierfür erhalten sie gemeinsam den Hof mit allen Ackergeräten und Feldern und Wiesen. Da Joseph und Johannes 60 Gulden sofort bezahlen und die drei alten Erben ihren Anteil erhalten, ist der Hof völlig bezahlt und in das Eigentum der Brüder übergegangen. So vermerkt im Grundbuch! (Anmerkung: In der Neudorfer Chronik ist hier der Betrag von 160 Gulden angegeben.)
Vater Michael und seine Frau behalten lebenslanges Wohnrecht und weitere Rechte (wie die Nutzung von einigen Tagwerk Wiese und Feld). Sollte man sich nicht vertragen, so sollen den Eltern 45 Kreuzer Herbergsgeld jährlich gezahlt werden, wovon nach dem Tod des Vaters der Mutter die Hälfte zustehen soll.
Im Rahmen der Ansprüche sind noch aufgeführt: Simon Hochberger und Georg Böhm. Vermutlich sind dies die Ehemänner zweier Schwestern des Michael.
|
_UID |
4AABB591494F4123B3EA2FC79FF9DC5B99F3 |
Tod |
Datum unbekannt |
Personen-Kennung |
I28907 |
Familienforschung Egerland |
Zuletzt bearbeitet am |
25 Sep 2023 |