Name |
Hubl (Neudorf 40\41\42\43\46) Simon |
Geburt |
um 1575 |
Neudorf (Nová Ves, Sokolov, Tschechien) |
Adresse: Neudorf 36/37/38/41 (ab 1805: 41/42-42/43-46) |
Geschlecht |
männlich |
Grundbucheintrag |
um 1600 |
Neudorf (Nová Ves, Sokolov, Tschechien) [1, 2] |
Adresse: Neudorf 36 (ab 1805: 40/41) |
- Simon Hubl ist einer der beiden älteren Söhne des Jakob Hubl, möglicherweise aus einer ersten Ehe. Er erhielt um 1600 einen Achtelhof vom Vater. Es handelte sich um die ab 1805 als Neudorf 40 und 41 bezeichneten Flächen. Diese trugen vor 1805 die Nummer 36.
Als Simon seinen Achtelhof im Jahr 1650 an seinen Sohn Johann (Hans) übergibt, ist angegeben, er habe 200 Taler an die Erben und seinen Bruder Martin, der das andere Gut erhalten habe, gezahlt. Dies sei von den anderen Erben (u.a. Jakob Hubls Waisen) bestätigt worden. Als Simons Bruder oder Halbbruder Christoph Hubl im Jahr 1610 einen Halb-Achtel-Hof von seinem Stiefvater Hans Uhl übernimmt, den dieser nach Jakobs Tod bewirtschaftet hatte, wird vorher ein Vergleich zwischen Simon und Martin, den älteren Brüdern und Vormündern der vier Hubl-Waisen, und Hans Uhl geschlossen.
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Grundbucheintrag |
26 Apr 1609 |
Neudorf (Nová Ves, Sokolov, Tschechien) [3] |
Adresse: Neudorf 41 (ab 1805: 46) |
- Simon und Martin Hubl treffen einen Vergleich mit Hans Uhl, der den Hof Neudorf 41 (ab 1805: 46) ihres verstorbenen Vaters Jakob Hubl nach der Heirat mit dessen Witwe als Pächter übernommen hatte. Es wird vereinbart, dass er über die drei Jahre hinaus, die für die Pacht vereinbart waren, den Hof ein weiteres Jahr bewirtschaften soll, und zwar bis Georgi 1610, bis ihr Bruder Christoph den Hof als Eigentümer übernehmen wird. Weitere Pacht wird nicht vereinbart, Zeuge des Vorgangs ist Lorenz Böhm (Behem) aus Neudorf.
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Grundbucheintrag |
4 Feb 1650 |
Neudorf (Nová Ves, Sokolov, Tschechien) [1] |
Adresse: Neudorf 36 (ab 1805: 40/41) |
- Da Simon Hubl seinen Hof, den er von seinem Vater übernommen hatte, aus Altersgründen nicht mehr bewirtschaften kann, tritt er ihn im Jahr 1650 zusammen mit allen dazugehörigen Äckern und Wiesen an seinen Sohn Hans ab. Bedingung ist, dass Hans die auf dem Hof liegenden Schulden binnen zwei Jahren abzahlen muss.
Die Eltern behalten sich außerdem vor, zwei Tagwerk Wiese und ein Tagwerk Acker zeitlebens selbst bewirtschaften zu dürfen. Als Unterhalt soll Hans ihnen jährlich 6 Gulden zahlen und seinen drei Geschwistern Simon, Andreas und Margaretha jeweils binnen zwei Jahren 10 Gulden übergeben. Die Brüder Simon und Andreas sollen außerdem bis zum Tod der Eltern einen Anteil an Saatgut erhalten.
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_UID |
AEE56093510A46CEA2CD64B2CE4F9BA3D5B1 |
Tod |
um 1660 |
Neudorf (Nová Ves, Sokolov, Tschechien) |
Adresse: Neudorf 36 (ab 1805: 40/41) |
Personen-Kennung |
I28900 |
Familienforschung Egerland |
Zuletzt bearbeitet am |
26 Sep 2023 |