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Laut Petschauer Amtsvermerk kaufte der Müller Martin Schlee die „Gängermühl“ im Gerichtsbezirk Petschau mit dazugehörigem Weiher und Mühlgraben zum Preis von 250 Rheinischen Gulden. 75 Gulden wurden als Anzahlung sogleich fällig, für die folgenden 5 Jahre wurden jährliche Raten in Höhe von 35 Gulden angesetzt, zahlbar jeweils zu Johanni. Die Mühle wurde als Erbmühle verkauft, doch es gab die üblichen Vereinbarungen zu Rechten und Pflichten (kein Fischrecht, Unterstützung bei Flutschaden, Freistellung von Einquartierung, Zinszahlungen an den Herrn, Vorkaufsrecht der Herrschaft und Instandhaltung der Mühle und des Mühlgrabens). Da die obere Gängermühle von der Familie Schlee betrieben wurde, hieß sie auch „Schleemühle“. Im Dorf Wasserhäuseln trug sie laut Kirchenbuchangaben die Hausnummer 8.
Am 11 Oktober 1734 kaufte Martin Schlee noch ein an der Gängermühle liegendes Haus mitsamt der „weißgärber walckh“ dazu. Der Preis wurde auf 100 Gulden festgesetzt und beinhaltete die Errichtung eines dritten Mahlgangs in der Gängermühle. Martins Witwe Margaretha übergab schließlich die Mühle in Wasserhäuseln mit dem Walkhaus im April 1749 an ihre beiden Söhne Anton und Johann Paul Schlee. Diese ließen am 15 April 1749 vermerken, dass die Kaufsumme aus dem Kaufvertrag bereits am 27 Januar 1723 vollständig von ihrem Vater beglichen worden war. Anton und Johann Paul hatten aus dem an ihre Mutter zu zahlenden Kaufpreis ihre in Petschau verheiratete Schwester Magdalena Wölfl sowie einen Bruder namens Johann Georg auszuzahlen. Nächster Besitzer der Mühle wurde Franz Schlee, ein Sohn des Johann Paul Schlee.