Name |
Dorschner (Neudorf 51) Georg |
Geburt |
um 1580 |
Neudorf (Nová Ves, Sokolov, Tschechien) |
Adresse: Neudorf 46 (ab 1805: 51) |
- Da Georgs Vater Gilg den Hof Neudorf 46 (ab 1805: 51) um das Jahr 1560 gekauft hat, dürfte Georg bereits auf diesem Hof geboren sein. Er ist lt. Grundbuchangaben ein Sohn des Gilg aus dessen erster Ehe.
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Geschlecht |
männlich |
Hausbau |
um 1600 |
Neudorf (Nová Ves, Sokolov, Tschechien) |
Adresse: Neudorf 65 (ab 1805: 69) |
- Georg Dorschner hat das Haus 65 (ab 1805: 69) um 1600 neu erbaut. Er überlässt es später seinem Vater Gilg Dorschner.
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Grundbucheintrag |
20 Jan 1610 |
Neudorf (Nová Ves, Sokolov, Tschechien) [1] |
Adresse: Neudorf 46 (ab 1805: 51) |
- Gilg Dorschner gibt im Jahr 1610 auf dem Amt an, er habe vor 50 Jahren den Hof Neudorf 51 (vor 1805: 46) gekauft und vollständig bezahlt und er werde diesen seinem Sohn Georg Dorschner aus seiner ersten Ehe übergeben. Der Grundbucheintrag erfolgt am 20 Januar 1610.
Im Gegenzug und als Anzahlung auf den Kaufpreis tritt Georg seinem Vater Gilg das Haus Neudorf 69 (vor 1806: 65) ab, das er selbst erbaut hat. Gilg bewohnt fortan dieses Haus mit seiner zweiten Ehefrau.
Der Preis für den Hof Neudorf 51 beträgt 185 Rheinische Gulden. Von der Anzahlung in Höhe von 84 Gulden zieht Georg 43 Gulden ab, da dies der Wert des von ihm neu erbauten Hauses Neudorf 69 ist, das er dem Vater übergibt. Weiterhin zieht er 18 Gulden ab, die der Vater ihm schuldet, und zahlt den Rest von 23 Gulden in bar. Damit ist die Anzahlung erfolgt, und weiterhin fallen nun jährlich an Martini Raten in Höhe von 8 Gulden an, bis der Kaufpreis vollständig entrichtet ist.
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Grundbucheintrag |
20 Jan 1610 |
Neudorf (Nová Ves, Sokolov, Tschechien) [2] |
Adresse: Neudorf 65 (ab 1805: 69) |
- Gilg Dorschner erhält von seinem Sohn Georg das Haus Neudorf 65 (ab 1805: 69) als Anzahlung für dessen Übernahme des väterlichen Hofs Neudorf 46 (ab 1805: 51).
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Grundbucheintrag |
18 Jun 1616 |
Neudorf (Nová Ves, Sokolov, Tschechien) [3] |
Adresse: Neudorf 46 (ab 1805: 51) |
- Nach dem Tod des Gilg Dorschner wird die Erbschaft geregelt, die die Häuser Neudorf Neudorf 46 (ab 1805: 51) und 65 (ab 1805: 69) betrifft. Zwischen Gilgs zweiter Ehefrau und Witwe (die mit einem Kind zurückgeblieben ist) und den beiden Söhnen Georg und Michael aus erster Ehe des Gilg werden die Beträge, die sich aus der Erbschaft ergeben, wie folgt aufgeteilt: Michael stehen 33 Gulden zu, Georg erhält 36 Gulden und Gilgs Witwe 31 Gulden. Dem gegenüber stehen fällige Zahlungen, die verrechnet werden.
In diesem Zusammenhang wird erwähnt, dass Georgs Stiefmutter - Gilgs zweite Ehefrau und Witwe - eine Schwester des Martin Stowasser (hier Stobitzer) ist.
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_UID |
6C04C1B2DE6B459196761A207B737E44F80B |
Tod |
Datum unbekannt |
Personen-Kennung |
I19677 |
Familienforschung Egerland |
Zuletzt bearbeitet am |
23 Okt 2022 |